ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VON JB ATHLETICS! 

Stand: 01.04.2022

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgendes Unternehmen und dessen Zweigstellen:

JUS-BLACK KG, Department: JB Athletics, Gewerbestrasse 3, 7000 Eisenstadt, Austria 

Das angeführte Unternehmen ist eigenständig und betreibt ein Fitnessstudio mit dem Gewerbewortlaut: Betrieb eines Fitnessstudios (nachfolgend: Studio/ s) unter den Namen „JB Athletics“. Folgend ist das aufgeführte Unternehmen als „JB Athletics“ benannt.

1. VERTRAG

1.0. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit JB Athletics vereinbarten Verträge (Abos, Tageskarte, 10er Block, Monatskarte, 3-Monatskarte und oder im Rahmen einer Aktion geschlossene Vereinbarung).

1.1.Vertragsabschluss im Studio

Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt mit Unterschrift des Vertragsnehmers im Studio zustande. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Die im Vertrag angebotenen Abos und Leistungen werden wie folgt definiert:

„JB-Tageskarte

Die „JB-Tageskarte“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) während der, an dem Tag gekauften oder an dem Tag der Einlösung, zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten.

„JB-10er Block“

Der „JB-10er Block“ beinhaltet das 10 malige (10 Einheiten) Training (Kraft-und Cardiogeräte) während der, an dem Tag der Benutzung dessen von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten. Die Einlösefrist beträgt 12 Monate ab dem Kaufdatum. Nicht oder nur zum Teil genutzte Einheiten  sind nicht Erstattungsgähig. 

„JB-Monatskarte“

Die „JB-Monatskarte“ beinhaltet die Benutzung unseres Studios für das Training (Kraft-und Cardiogeräte) innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der erstmalige Einlösung, zu den  von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten. 

„JB-3 Monatskarte“

Die „JB-3 Monatskarte“ beinhaltet die Benutzung unseres Studios für das Training (Kraft-und Cardiogeräte) innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einlösung, zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten. 

Abo „JB-WEEKEND“

Die Aboart „JB-WEEKEND“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) während den Öffnungszeiten an folgenden Tagen

Freitag 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Sonntag und Feiertag 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Abo „JB-WEEKEND+“

Die Aboart „JB-WEEKEND+“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) an folgenden Tagen und Zeiten

Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr, sowie die kostenlose, tägliche, einmalige Nutzung der Duschen für die Dauer von fünf Minuten. Nicht konsumierte Duschvorgänge können nicht nachgeholt werden.

Abo „JB-WEEKEND24“

Die Aboart „JB-WEEKEND24“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) an folgenden Tagen und Zeiten

Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, sowie die kostenlose, tägliche, einmalige Nutzung der Duschen für die Dauer von fünf Minuten. Nicht konsumierte Duschvorgänge können nicht nachgeholt werden. Weiters die Zapfung von Getränken von der Trinkbar in den jeweils angebotenen Geschmacksrichtungen zum persönlichen Konsum im Studio.

Abo „JB-BASIC“

Die Aboart „JB-BASIC“ beinhaltet das Training während den Zeiten

Montag bis Freitag 10:00 Uhr und 14:00 Uhr

Abo „JB-ADVANCED“

Die Aboart „JB-ADVANCED“ beinhaltet das Training während der Öffnungszeiten sowie die kostenlose, tägliche, einmalige Nutzung der Duschen für die Dauer von fünf Minuten. Nicht konsumierte Duschvorgänge können nicht nachgeholt werden.

Abo „JB-PRO“

Zusätzlich zu den Leistungen der Aboart „JB-ADVANCED“ stehen folgende Leistungen zur Verfügung: Zapfung von Getränken von der Trinkbar in den jeweils angebotenen Geschmacksrichtungen zum persönlichen Konsum im Studio.

Leistung „JB-Duschen“

Die Duschen können von Mitgliedern zum Tarif laut Preisliste verwendet werden. Die Bezahlung erfolgt durch einen Münzautomat durch das Aufbuchen von Guthaben.

1.2.VERTRAGSABSCHLUSS ONLINE (Derzeit nicht in Verwendung)

Durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt anmelden“ einer Website gibt die Person eine zahlungspflichtige Bestellung der zuvor ausgewählten Mitgliedschaft gegenüber unseren Studio (JB Athletics) ab. Die Bestellung wird von JB Athletics durch eine Bestätigung per E-Mail angenommen, wodurch der Vertragsschluss erfolgt ist. Der online abgeschlossene Vertrag kann durch das Mitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden (siehe Widerrufsbelehrung)

1.3.  BESONDERHEITEN BEI JUGENDLICHEN

Jugendliche unter 14 Jahren können nicht Mitglied werden. Jugendliche über 14 und unter 18 Jahren können nur durch Abschluss im Studio und nur mit Zustimmung eines Gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Für die Zustimmung ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.

1.4.  MINDESTLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, VERTRAGSVERLÄNGERUNG

Für den Vertrag gilt zunächst die vereinbarte Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Verlängerungszeit von 6 Monaten, sofern er nicht durch das Mitglied oder von JB Athletics unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Vertragsparteien gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Jede Kündigung ist in Textform gegenüber dem Vertragspartner zu erklären.

1.5. FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE/STARTGEBÜHR/PAUSCHALEN

Der vereinbarte Beitrag und Gebühren für Zusatzleistungen sind jeweils im Voraus am ersten (1.) eines jeden Monats fällig – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Liegt der Nutzungsbeginn vor dem Vertragsbeginn, so ist für diesen Zeitraum ein anteiliger Betrag von dem vereinbarten Beitrag und Gebühren sowie für Zusatzleistungen zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.

Ist eine Startgebühr vereinbart ist diese am ersten des Folgemonats fällig.

Ist eine Servicepauschale vereinbart, ist diese jeweils am 1.1. und am 1.7. eines Kalenderjahres fällig.

1.6.  LASTSCHRIFTVERFAHREN

Das Mitglied ist verpflichtet am Sepa-Lastschriftverfahren zur Begleichung der fälligen Beiträge, Gebühren und Pauschalen teilzunehmen und erteilt an JB Athletics oder an JB Athletics beauftragte Dritte ein entsprechendes Sepa-Lastschrift-Mandat.

1.7. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug kann JB Athletics oder von JB Athletics beauftragte Dritte den Verzugsbetrag zzgl. Verzugskosten und Rücklastschriftkosten zur Fälligkeit stellen. Der Zugang in das Studio wird dem Mitglied bis zur Begleichung seines Mitgliedsbeitrages samt Rücklastschriftkosten gesperrt. Laufende Mitgliedsbeiträge bleiben hiervon unberührt. Dem Mitglied dadurch entstandenen Kosten trägt das Mitglied, JB Athletics hält sich hierbei Schad und Klaglos. Ist das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, hat JB Athletics das Recht die noch ausstehenden Forderungen bis zum nächstmöglichen Ende der Mitgliedschaft als Gesamtsumme fällig zu stellen und an Dritte abzutreten.

1.8. E-MAILADRESSE/FOTO/ÄNDERUNG VON MITGLIEDSDATEN

Das Mitglied verpflichtet sich bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mailadresse anzugeben und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JB Athletics diese zu Kommunikationszwecken und zur Übermittlung rechtlich bedeutsamer Erklärungen nutzen kann.

Das Mitglied stellt JB Athletics ein aktuelles Foto von sich zur Verfügung.

Das Mitglied hat alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Bankverbindung, Adresse, E-Mailadresse etc. unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche JB Athletics dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen zu spät oder gar nicht mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

1.9. RUHEZEITEN/PAUSIERUNG

Die Pausierung kann nur für volle Kalendermonate beantragt werden und muss JB Athletics spätestens 15 Werktage vor Pausierungsbeginn in Schriftform samt Begründung und Nachweis zum Beispiel eines Arztes zugehen. Eine erstmalige Pausierung kann frühestens nach einer einmonatigen Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Eine Pausierung gilt erst nach Bestätigung durch JB Athletics als vereinbart. Eine Pausierung kann nicht beantragt werden, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist. Rückwirkende Pausierungen sind nicht möglich. Während der Pausierung kann das Mitglied keine Leistungen von JB Athletics in Anspruch nehmen, die Zugangsberechtigung wird deaktiviert. 

Das jeweilige Vertragsende verlängert sich um die in Anspruch genommenen Pausierungsmonate.

1.10. Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von JB-Athletics.

1.11. Nutzung der Garderoben/ Garderobenschränke

Hingewiesen wird darauf, dass der Fitnessstudiovertrag den Kunden zur Nutzung der Garderobenschränke nur zu Zeiten berechtigt, in denen er sich in den Räumlichkeiten von JB-Athletics befindet. Das Nutzungsrecht endet mit Verlassen des Studios. Der Kunde hat den Garderobenschrank vor Verlassen des Studios zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. JB Athletics ist berechtigt, zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. JB-Athletics wird die Gegenstände für eine dem jeweiligen Wert angemessene Zeit in Verwahrung nehmen. JB-Athletics übernimmt eine Haftung für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen nur bei grobem Verschulden.

2. NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

2.1. Nutzungsumfang

Das Mitglied hat das Recht den vereinbarten Leistungsumfang des Studios zu den vereinbarten Studionutzungszeiten zu beanspruchen.

 2.2.  ZUSATZLEISTUNGEN/MODULE

Die Nutzung von Zusatzleistungen/Modulen ist nur möglich, sofern diese vereinbart wurde.

2.3.  Zutrittscode, RFID Chip – Memberchip

Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss einen kostenlosen 4-stelligen Zutrittscode im Studio und verpflichtet sich diese bei jedem Studiobesuch als Zutrittsberechtigung zu nutzen. Außerdem ist es jeden Mitglied möglich einen zusätzlichen Memberchip käuflich im Studio zu erwerben. Der Verlust des Zutrittscode und oder Memberchip ist JB Athletics unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied erhält im Studio einen Ersatzcode und oder einen Ersatzchip. Die Gebühren dessen belaufen sich auf den Ersatzcode einmalig 10,00 Euro, dem Ersatzmemberchip auf 15 Euro und werden zusammen mit dem nächsten Beitrag fällig. Das Mitglied verpflichtet sich die Memberchip nur höchstpersönlich zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Bei nachgewiesen Verstoß hat JB Athletics das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen. Weiterhin behält sich JB Athletics vor Strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten und/oder Schadensersatzansprüche zu fordern.

2.4.  Zutrittssystem, Zutritt

Das Mitglied nimmt die Hausordnung für den leicht gehaltenen und geordneten Zutritt zur Kenntnis. Jedes Mitglied muss sich ungeachtet der Öffnungszeiten mittels Code oder Chip vor Eintritt in das Studio durch unser Zutrittssystem, welches sich ersichtlich neben dem Haupteingang befindet, registrieren. Im Falle der Nichteinhaltung der einfach gehaltenen Registrierung nimmt das Mitglied zur Kenntnis das dies eine fahrlässige Handlung im Sinne unserer Hausordnung zur Regelung des Zutrittes darstellt. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (beispielsweise die Entsendung einer personellen Alarmverfolgung etc.) werden den Mitglied ausnahmslos in Rechnung gestellt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das einlassen von Personen welche keine und oder keine ausreichende Mitgliedschaft besitzen ausnahmslos verboten. Hierfür Haftet das Mitglied welcher den Einlass gewährt.

2.5.  HAUSORDNUNG

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass JB-Athletics für die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder zu sorgen hat. Daher unterliegt das Mitglied der Hausordnung des Studios. Die Hausordnung ist für das Mitglied gut sichtbar im Eingangsbereich des Studios angebracht. Die Hausordnung regelt insbesondere die zulässige Nutzung des Studios so wie der Geräte. Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen. Den zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs bzw. zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit notwendigen Weisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Bei besonders grobem Fehlverhalten, wie Tätlichkeiten, Bedrohungen, strafrechtlich relevanten Beleidigungen, sexuellen Belästigungen und Diebstahl, kann der Zutritt zum Studio für die gesamte restliche Vertragsdauer verwehrt werden. Dies gilt auch bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen berechtigte Weisungen des Personals, wenn das betreffende Mitglied durch sein Verhalten anderen Kunden oder dem Personal den Aufenthalt im Studio verleidet.

 2.6.  KONSUMVERBOTE/VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL

Das Konsumieren von alkoholischen Getränken, sowie das Rauchen ist im Studio untersagt.

Dem Mitglied ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Steroide, Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich im Studio anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Bei nachgewiesen Verstoß hat JB Athletics das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen.

2.7.  BEGLEITUNG

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von JB Athletics gestattet.

2.8.  GEWERBLICHE NUTZUNG DER STUDIOS

Dem Mitglied ist es untersagt ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch JB Athletics, das Studio gewerblich zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere das endgeldliche oder unentgeltliche durchführen von Personaltrainings oder Marketingaktivitäten jeglicher Art.

3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung durch JB Athletics für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch JB Athletics oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

4. DATENSCHUTZ/ Videoüberwachung

4.1. Datenschutz DSGVO

JB Athletics erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios erfasst JB Athletics Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitgliedes und speichert diese Daten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner aktuellen Form.

4.2. VIDEOÜBERWACHUNG

JB Athletics behält sich das Recht vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

JB Athletics ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, dass Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

JB Athletics nimmt an Streitbeilegungen im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.